Mit der MyToast-App können Teammitglieder, die in Toast-Restaurants arbeiten:
• Sehen Sie sich ihre vergangenen und bevorstehenden Schichten zusammen mit Schichtdetails wie Einstempeln, Ausstempeln, Pausen und Trinkgeldern an.
• Wenn Teammitglieder über Toast Payroll bezahlt werden, können sie ihre Einnahmen nach Schicht und Zahlungszeitraum einsehen.
• Neu für 2025: Teammitglieder, die über Toast Payroll bezahlt werden, können über die Registerkarte „Konto“ in der App auf ihr Formular W2 zugreifen
• Sofern vom Arbeitgeber bereitgestellt, können Teammitglieder die Toast Pay Card bestellen und aktivieren, um sofortigen Zugriff(1) auf einen Teil ihres Gehalts(2) zu erhalten.
Toast Pay Cards werden von der Sutton Bank, Mitglied der FDIC, gemäß einer Lizenz von Mastercard® ausgestellt. Mastercard und das Kreisdesign sind eingetragene Marken von Mastercard International Incorporated. Toast PayOuts werden durch eine 0 %-Kreditlinie finanziert, die Arbeitgebern von Toast, Inc. oder WebBank gewährt wird, wie in der Kreditvereinbarung des Arbeitgebers festgelegt. Toast und WebBank behalten sich jeweils das Recht vor, dieses Programm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Toast Pay Card und PayOut sind nicht in allen Ländern verfügbar und stehen nur Toast Payroll-Kunden zur Verfügung.
(1) Der Zugang ist in der Regel unmittelbar nach der Schicht des Mitarbeiters verfügbar; Wenn Restaurants jedoch einen Trinkgeldpool mit Toast Tips Manager verwenden, sind Toast-Auszahlungen von Trinkgeldern verfügbar, nachdem der Trinkgeldpool genehmigt und an Toast Payroll gesendet wurde, normalerweise am nächsten Kalendertag.
(2) Toast-Auszahlungen können auf einen Teil des Gehalts beschränkt werden, um geschätzte Steuern, Einbehalte und Abzüge zu berücksichtigen. Trinkgeldauszahlungen sind in Restaurants, die ohne Toast Tips Manager einen Trinkgeldpool anbieten, nicht verfügbar. Mitarbeiter müssen Löhne über die Toast Pay Card erhalten, um auf Toast PayOuts zugreifen zu können. Trinkgelder werden den Mitarbeitern über ihre Toast Pay Card ausgezahlt, als ob sie diese in bar erhalten würden. Die Löhne werden von den Arbeitgebern während der Auszahlungsperiode vorgestreckt und am Zahltag von den Gesamtlöhnen abgezogen, die ihnen ausgezahlt werden.
Aktualisiert am
24.06.2025